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Bau- und Betriebsüberwachung

Im Berichtsjahr konnte das ERI an den in Betrieb stehenden Anlagen sämtliche anstehenden Inspektionen erfolgreich durchführen: Kontrolliert wurden insgesamt 432 Stationen mit 146 Behältern. Neben den 768 Kilometern Rohrleitungstrassen wurden an 907 Streckenkilometern die elementaren Kathodenschutzeinrichtungen (KKS) überprüft. 

Baugesuch Dritter

2025 wurden insgesamt 791 Baugesuche bearbeitet. Wie die unten aufgeführte Tabelle zeigt, ist seit 2017 eine deutlich steigende Tendenz erkennbar. Die Zunahme der Baugesuche ist erfreulich und ein Zeichen, dass die systematische Sicherung von Rohrleitungen bei Bauaktivitäten Dritter funktioniert. 

Übersicht aller Baugesuche 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017
Total 791 749 764 759 743 681 635 697 634
bewilligt 751 726 727 720 715 671 629 690 629
abgelehnt 11 8 10 7 8 9 6 7 5
unbewilligt 35 35 35 28 36 23 32 20 23
Notfall 11 25 13 13 18 21 12 17 17
nicht ERI-pflichtig 29 15 27 32 20 2 0 0 0

Straffälle

Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an entdeckten unbewilligten Bautätigkeiten. Mit dem Anstieg der Baugesuche hat sich auch die Zahl dieser Tätigkeiten weiter vergrössert. Unser Ziel ist es deshalb weiterhin, mit periodischen Kontrollen unbewilligte Bautätigkeiten zu entdecken und diese strafrechtlich zu untersuchen. Diese Massnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit der Rohrleitungsanlagen auf einem hohen Stand zu halten.

Übersicht der eingeleiteten Untersuchungen 

2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017
Straffälle 46 37 36 26 37 27 35 26 30

Digitalisierung

Nach dem Rollout der INBOX wurden bis Ende 2022 mehr als 3’000 Dokumente digital eingereicht. Im Januar 2024 waren bereits 6’600 Dokumente digital hinterlegt. Ende 2025 lag die Anzahl der digitalisierten Dokumente in der INBOX bei 14'100.

Zurückgewiesen Eingegeben In Prüfung Informativ Akzeptiert Abgelehnt Total
Arbeitsprogramme 0 4 1 16 139 82 242
Atteste 5 5 14 52 1'691 42 1'809
Berichte 1 3 9 241 987 67 1'309
Berichte zu Schadenfällen 0 0 0 0 12 1 13
Berichte zu Sonderobjekten 0 0 1 0 407 2 411
Berichte zu Sonderfällen 0 1 2 0 24 0 28
Betriebsreglement 0 0 1 0 858 132 991
Dokumente zu Wechselgeräten 0 0 0 0 343 1 344
Einsatzübungen 2 3 3 0 111 5 124
Pläne, Schema, Stück- und Attestlisten 30 231 196 436 5'764 1'234 7'894
Spezifikationen, Arbeitsanweisungen, Berechnungen, Vorprüfungen 1 2 2 82 765 130 982
Total 40 249 229 827 11'101 1'696 14'162

Prüfung der Aufsicht und der Oberaufsicht über die Rohrleitungsanlagen durch die EFK

Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat (ERI) teilen sich die Bundesaufsicht über die Rohrleitungsanlagen: Das BFE beaufsichtigt Risiken im Bau und im Betrieb der Rohrleitungsanlagen und gewährleistet die Oberaufsicht über die Kantone, während das ERI die technische Aufsicht wahrnimmt. 

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat im Berichtsjahr beim BFE und beim ERI geprüft, ob die direkte Aufsicht sowie die Oberaufsicht effektiv und effizient wahrgenommen werden. Die EFK beurteilte zusätzlich die Unabhängigkeit des ERI vom Schweizerischen Verein für technische Inspektionen (SVTI) sowie die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden beider Aufsichtsstellen von den Betreibern. Die Prüfung hat gezeigt, dass die Aufsicht grundsätzlich gut funktioniert und dass keine Hinweise auf eine unzureichende Unabhängigkeit vorliegen.

Die Aufteilung auf zwei Stellen hat sich in der Praxis bewährt: Prozesse und Tools sind zweckmässig und die stetige Qualitätssicherung ist gewährleistet. Nach einer Reorganisation im Jahr 2021 und erweiterten Aufsichtstätigkeiten – unter anderem durch Anpassungen im Rohrleitungsgesetz (RLG) – sind die Prozesse beim BFE inzwischen etabliert. Die personellen Ressourcen sind sowohl beim BFE als auch beim ERI angemessen und es gibt keine Hinweise auf Ineffektivität oder Ineffizienzen. 

Die den Betreibern verrechneten Kosten sind nachvollziehbar und verursachergerecht. Die Betriebsrechnung des ERI innerhalb des SVTI ist ebenfalls nachvollziehbar. Sie zeigt keine Hinweise auf nicht gerechtfertigte Belastungen. Ausserdem gibt es keine Hinweise auf eine fehlende Unabhängigkeit des administrativ im SVTI eingebundenen ERI.